Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartnerin für die von ihr unmittelbar vermieteten Monteurzimmer und Ferienwohnungen ist die Locus GmbH, Birkerfeld 26, 83627 Warngau, vertreten durch Geschäftsführer Hubert Lohmayr. Diese Bedingungen gelten für zeitlich begrenzte Beherbergungsverträge, soweit nicht ausdrücklich individuell etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
Anfragen per Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahme eines konkreten Angebots beziehungsweise eine verbindliche Buchungsbestätigung zustande. Darin werden Unterkunft, Belegung, Aufenthaltszeitraum und Gesamtpreis festgehalten.
3. Unterkunft und Belegung
Die vereinbarte Unterkunft wird für die bestätigte Personenzahl bereitgestellt. Die Ausstattung kann je nach Standort abweichen. Eine Belegung über die vereinbarte Personenzahl hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Locus GmbH. Unterkünfte für Gruppen bis zu 30 Personen sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.
4. Preise und Zahlung
Maßgeblich ist der bestätigte Gesamtpreis. Bei Verbrauchern werden Endpreise einschließlich anwendbarer Umsatzsteuer und verpflichtender Preisbestandteile angegeben. Bei Geschäftskunden kann ein Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung im Voraus. Der gesamte geschuldete Betrag muss spätestens vor der Schlüsselübergabe auf dem angegebenen Geschäftskonto eingegangen sein. Der Gast sollte die Banklaufzeiten berücksichtigen; eine bloße Überweisungsbestätigung ist kein Zahlungseingang.
5. Anreise und Abreise
Der Check-in ist in der Regel ab 14:00 Uhr möglich. Nach vorheriger Absprache kann die Anreise zu jeder Uhrzeit über einen Schlüsselsafe erfolgen. Die notwendigen Zugangsinformationen werden nach Bestätigung der entsprechenden Anreisevereinbarung und den vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen bereitgestellt. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben, einschließlich vereinbarter Schlüsselrückgabe. Ein späterer Check-out bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Locus GmbH. Bei nicht genehmigter verspäteter Rückgabe können für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB sowie gegebenenfalls nachgewiesene weitere Schäden verlangt werden.
6. Stornierung vor Anreise
Eine Stornierung ist bis zum Ablauf des dritten Kalendertages vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei möglich (Beispiel: Anreise Freitag, Zugang der Stornierung bis Dienstag 23:59 Uhr). Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der Locus GmbH; eine Mitteilung per E-Mail an locus.gmbh@gmx.com wird empfohlen.
Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise behält sich die Locus GmbH vor, die vertraglich vereinbarte Vergütung für höchstens sieben ursprünglich gebuchte Übernachtungen zu verlangen. Die Siebentagesfrist beginnt mit dem Zugang der Stornierungsmitteilung; berechnet werden können jedoch nur Tage des tatsächlich vereinbarten Aufenthalts, frühestens ab dem vereinbarten Anreisetag und höchstens bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisezeitpunkt. Soweit die Buchung weniger als sieben Nächte umfasst, ist der Anspruch entsprechend begrenzt. Diese Regelung schafft kein zusätzliches Entgelt für nicht gebuchte Nächte.
Bei der Berechnung werden rechtlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Überlassung berücksichtigt (§ 537 BGB). Ein automatischer Anspruch auf 100 % des Übernachtungspreises ohne solche Anrechnung wird nicht vereinbart. Die Locus GmbH kann ihre konkreten betrieblichen Umplanungs- und Reinigungskosten im rechtlich zulässigen Umfang berücksichtigen, soweit diese tatsächlich entstanden und ersatzfähig sind. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei von der Locus GmbH zu vertretenden Gründen, bleiben unberührt.
7. Vorzeitige Abreise
Eine vorzeitige Abreise beziehungsweise Verkürzung der bestätigten Buchung ist der Locus GmbH möglichst frühzeitig, grundsätzlich mindestens drei Kalendertage vor dem gewünschten Abreisetag, mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung.
Bei einer vorzeitigen Abreise kann die Locus GmbH die vereinbarte Vergütung für bis zu sieben ursprünglich gebuchte Übernachtungen, gerechnet ab Zugang der Mitteilung, beanspruchen, maximal jedoch bis zum ursprünglich vereinbarten Ende der Buchung. Die ersten sieben Tage sind damit eine Höchstgrenze, kein unabhängig von der Buchungsdauer geschuldeter Pauschalbetrag. Rechtlich anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus anderweitiger Nutzung werden berücksichtigt (§ 537 BGB). Für spätere Nächte entfällt der Vergütungsanspruch, sofern die Parteien eine entsprechende vorzeitige Beendigung vereinbart haben. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Nutzung, Schäden und Reinigung
Der Gast behandelt die Unterkunft und Ausstattung pfleglich und meldet erkennbare Mängel oder Schäden zeitnah. Die Locus GmbH übernimmt die Reinigung der von ihr betriebenen Unterkünfte. Umfang und Häufigkeit einer Zwischenreinigung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Regeln; die gewöhnliche Abnutzung ist kein Schadenersatzfall.
9. Mängel, Haftung und zwingende Rechte
Mängel sind möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gesetzliche Gewährleistungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben erhalten. Insbesondere wird die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht durch diese Bedingungen beschränkt.
10. Hinweis zum Widerrufsrecht
Für Beherbergungsverträge zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, die einen konkreten Zeitraum betreffen, besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Die hier ausdrücklich vereinbarte kostenfreie Stornierung bleibt davon unberührt. Für anders einzuordnende Wohnraummietverhältnisse können abweichende gesetzliche Regeln gelten.
11. Hinweis zu Videoüberwachung
Zum Schutz von Personen und Eigentum kann die Locus GmbH, soweit im Einzelfall rechtlich zulässig, gekennzeichnete Parkflächen und bestimmte gemeinschaftlich genutzte Bereiche mit Videotechnik überwachen. Umfang und Zweck der einzelnen Kameras, Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsdauer und Betroffenenrechte werden in den Datenschutzhinweisen und vor Ort erläutert. Es findet keine Überwachung in privaten Gästezimmern, Toiletten oder Duschen statt. Durch die Buchung wird keine datenschutzrechtliche Einwilligung fingiert. Die Rechtmäßigkeit richtet sich nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
12. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Stand: 08.11.2026 · Redaktioneller Entwurf (7-Tage-Regel, Check-out) auf Grundlage der vom Unternehmen mitgeteilten Bedingungen, keine anwaltliche Freigabe.
Bei einzelnen Unterkünften können datenschutzrechtlich zulässige Videoüberwachungen auf Parkflächen und in ausgewählten gemeinschaftlich genutzten Durchgangsbereichen bestehen. Über die jeweils tatsächlich überwachten Bereiche und die Datenverarbeitung wird vor Ort und in der Datenschutzerklärung informiert. Eine Einwilligung in Videoüberwachung wird durch Abschluss einer Buchung nicht erteilt.
